Schwanger? Ärztin und Hebamme sind an Ihrer Seite

Hebammen – in unseren Augen für Sie als werdende Mama und werdende Eltern ganz besonders wichtige Vertrauenspersonen. Deshalb haben Sie bei uns in der Praxis die Möglichkeit, sich am Anfang Ihrer Schwangerschaft für eine geteilte Vorsorge in den kommenden Wochen und Monate zu entscheiden. Was das bedeutet?

In der Schwangerschaft haben Sie zusätzlich zur ärztlichen Mutterschaftsvorsorge Anspruch auf Hebammen-Begleitung – und zwar von Anfang an. Unsere freiberuflichen Hebamme nimmt sich zum Beispiel bereits am Anfang der Schwangerschaft Zeit für ein Orientierungsgespräch. Hier können Sie als werdende Eltern bereits erste Fragen rund um die Themen Geburt, Wochenbett oder Stillen loswerden. Unsere Hebamme hat alle Erfahrungen in der aktiven Geburtshilfe und kennt somit auch die unterschiedlichen Möglichkeiten, in Berlin zu gebären.

Hebammenvorsorge – ohne zusätzliche Kosten

In dem geteilten Vorsorgemodell werden Ihre Mutterschafts-Vorsorgeuntersuchungen im Wechsel mit Ihrer Frauenärztin und der Hebamme stattfinden. Die Hebammenvorsorge ist der ärztlichen Vorsorge dabei rechtlich gleichgestellt. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch von den Privatversicherungen übernommen. Außerdem haben Sie weiterhin trotzdem Anspruch auf eine Hebammenbegleitung außerhalb unserer Praxis.

Was Sie tun müssen? Entscheiden, ob sie alle Mutterschaftsvorsorge-Termine und Untersuchungen ausschließlich bei Ihrer Ärztin wahrnehmen wollen oder ob Sie geteilte Vorsorge im Wechsel bei Ihrer Ärztin und bei einer Hebamme in Anspruch nehmen wollen.

„Bilder vom Baby“ – Ultraschall in der Schwangerschaft

Drei Ultraschalluntersuchungen werden von der Krankenkasse bezahlt, weil in diesem Rahmen ausreichend festgestellt werden kann, ob bei der Entwicklung Ihres Kindes Gefahren oder Veränderungen zu erkennen sind. Wenn Sie zusätzliche Ultraschall-Screenings wünschen, sprechen Sie uns gerne persönlich darauf an.

Eine Frauenarzt-Praxis mit Hebamme

Wir setzen in unserer Praxis auf die Zusammenarbeit mit Lilli Weiß, die sich ausführlich Ihren Fragen rund um Geburt, Wochenbett und Co. annimmt und Sie mit uns begleiten, wenn Sie sich für die geteilte Vorsorge entscheiden.

Unser Ziel ist es nicht nur, dass Sie und Ihr Baby gesund sind, sondern dass Sie – und auch lhr*e Partner*in – sich während dieser besonderen Zeit gut begleitet fühlen. Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge werden ungefähr alle zwei bis vier Wochen Vorsorgeuntersuchungen stattfinden. Die Untersuchungsergebnisse und Befunde werden bei Ihren Terminen alle in Ihrem Mutterpass dokumentiert. Auch die Ergebnisse der Blutuntersuchungen sind im Mutterpass enthalten: Blutgruppe, Antikörper, Rötelnschutz, lnfektionserkankungen.

Weitere Leistungen in der Schwangerschaft

Während Ihrer Schwangerschaft finden regulär drei Ultraschalluntersuchungen statt. Auch die dadurch errechneten ungefähren Maße Ihres ungeborenen Kindes halten wir im Mutterpass fest. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind eine umfassende und sichere Betreuung der Schwangeren gewährleistet. Dennoch gibt es darüber hinaus weitere Untersuchungen, die in der Schwangerschaft sinnvoll sein können.

Die folgenden Untersuchungen werden nicht oder nur zum Teil von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Deshalb müssen Sie für sich – selbstverständlich in ver­trauensvoller Absprache mit Ihrer Ärztin entscheiden, welche Wahlleistung Sie zusätzlich in Anspruch nehmen möchten. In unserer Praxis bekommen Sie am Anfang Ihrer Schwangerschaft eine Broschüre, in der wir all diese „Individuellen Gesundheitsleistungen“ für Sie aufgelistet und erklärt haben. Diese können Sie zu Ihren Unterlagen ablegen.

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